Achtung: Neue Uhrzeit für das offene Treffen/Sprechstunde!

März 1, 2013

Liebe Genoss_innen

unser offenes  Treffen/unsere Sprechstunde findet zwar weiterhin jeden Dientag statt, aber statt wie bisher um 18:15h, nun um 19h!!

Freispruch für Göttinger Antifaschisten

September 22, 2012
Am 20.09.2012 fand vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozess gegen einen
kommunistischen Antifaschisten statt. Die Anklage wurde im Zuge der
Proteste gegen die Veranstaltung „Sicherheitspolitik in Niedersachsen
und Göttingen “ erhoben, zu der Innen- und Abschiebeminister Uwe
Schünemann (CDU) und der Göttinger Polizeichef Robert Kruse geladen waren.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen am 10.01.2012 während der Proteste
einen Polizisten mit einem Kniestoß in die Genitalien getreten und damit
eine Körperverletzung begangen zu haben. Außerdem wurde ihm Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Nach der Sichtung der
vermeintlichen Beweisvideos plädierten sowohl die Staatsanwältin als
auch die Verteidigerin auf Freispruch.

Die ca. 40 Zuschauer_innen, die sich aus Solidarität mit dem Betroffenen
vor dem Amtsgericht Göttingen versammelt hatten, mussten durch einen
gesonderten Eingang das Gebäude einzeln betreten. Wer in das Gebäude
wollte, hatte sich zunächst einer Durchsuchungsprozedur zu unterziehen.
Handys und Rucksäcke mussten gegen den Erhalt einer Wertmarke abgegeben
werden. Dazu erhielt jede_r eine blaue „Eintrittskarte“ für den Prozess,
der somit an eine Theatervorstellung erinnerte.

Zu Beginn des Prozesses stellte sich heraus, dass sich die Polizei kurz
vor Prozessbeginn dazu herabließ dem Gericht ein Video zukommen zu
lassen, sodass   der Prozess gleich zu Beginn für eine halbe Stunde
unterbrochen werden musste.

Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit, um eine politische Erklärung zu
verlesen. In seiner Erklärung stellte er die Kontinuitäten der
Verfolgung von Kommunist_innen und dem institutionellen Rassismus in
Syrien und in der BRD dar. Zum Tatvorwurf äußerte er sich nicht.
Bei der Vernehmung des sog. „Geschädigten“ und der Sichtung der zwei
Videos (das ominöse Video der Polizei und eines von der Verteidigung)
wurde ziemlich schnell klar, dass auf keinem der Videos etwas zu
erkennen ist, was den Schilderungen des sog. „Geschädigten“ entspricht
und somit die Anklage stützen konnte. Das Gericht ließ verlauten, dass
es Zweifel an der Geschichte über den Antifaschisten habe, der in einem
Gedränge, in dem sich niemand mehr frei bewegen konnte, irgendwie ein
Knie gehoben haben soll.

Nach dem Freispruch machte der „Geschädigte“ auf dem Flur seinem Ärger
Luft. Dabei hatte er noch Glück, denn alles in allem dürfte er selbst
einer Strafanzeige nur knapp entronnen sein. Denn wie das Gericht
feststellte, war ein Tritt von dem Angeklagten in die Genitalien mit dem
Knie bei der Stellung der Personen und dem Gedränge mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Zudem habe der Geschädigte
in den Videos zu keinem Zeitpunkt eine dem Kniestoß angemessene Reaktion
gezeigt. Das vorliegende ärztliche Attest bescheinigte zwar mehrere
kleinere Verletzungen, jedoch keine Hodenprellung. Diese sei aber auf
der Rechnung vom Krankenhaus bescheinigt, die er aber nun leider nicht
dabei habe, so der sog. „Geschädigte“. Er dürfte sich zumindest jetzt so
fühlen, als hätte tatsächlich jemand das Bein gegen ihn erhoben und ihm
ans selbige gepisst.

Auch wenn es heute mit einem Freispruch geendet hat: Die
Kriminalisierung des Genossen und damit des legitimen Protests am
10.01.2012 ist nicht hinwegzudenken und bleibt. Es werden noch weitere
Prozesse gegen Genoss_innen folgen.
Ebenso war die stigmatisierende Sonderbehandlung beim Eintritt in das
Amtsgericht kein Zufall. Sie zeigt wieder einmal die Kriminalisierung
antifaschistischen Engagements und die Reichweite des langen Arms des
Schünemann-Kruse-Ungeheuers.

Seid solidarisch, denn Solidarität ist eine Waffe!
Wir sehen uns bei dem nächsten Theater.

Versammlungsrecht 2.0 : Erkämpft – verloren? Infoveranstaltung zum neuen Niedersächsischen Versammlungsrecht mit RA Johannes Hentschel

Juni 26, 2011

Mi 06. Juli 2011    -    20 Uhr  -   Rote Hilfe Haus

 Im Zuge der Föderalismusrefom trat im Februar 2011 das Nieder- sächsische Versammlungsgesetz in Kraft. Das neue landesrechtliche Gesetz stellt eine Verschärfung gegenüber dem bundesrechtlichen Vorgänger dar. Darüber möchte die Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen Euch zusammen mit dem Rechtsanwalt Johannes Hentschel informieren. Dabei sind die Schwerpunkte dieser Infoveranstaltung das Anmeldeverfahren und die Versammlungsauflagen, bzw.  die Beschränkungen und  das Verbot von Veranstatlungen. Außerdem wird die Video-  und  Handyüberwachung eine Rolle spielen. Ein Überblick über den Stand der Gesetzgebungsverfahren in den anderen Bundesländern rundet die Veranstaltung ab.

Rote Hilfe Haus

Lange Geismarstraße 3

37073 Göttingen

19. März – Vortrag mit anschl. Cocktailbar: “Es gilt die Tat! 90. Jahrestag des Mitteldeutschen Aufstands”

März 12, 2011

Anlässlich des 18. März, dem Kamftag für die Freiheit der politischen Gefangenen, besucht uns der Referent Bernd Langer und wird neben der Geschichte des Mitteldeutschen Aufstandes auch auf  die  Begebenheiten versuchter Gefangenenbefreiung und die Amnestiekampagne für Max Hoelz  und andere Gefangene der Märzkämpfe eingehen.

Weitere Informartionen zu Bundesweiten Aktionen zum 18. März und zu der Lage der politischen Gefangenen erhaltet ihr auf der Sonderseite zum Tag der politischen Gefangenen.

Im März 1921 kam es im Industriegebiet um Halle/Merseburg und dem
Mansfelder Land (heute Sachsen-Anhalt mit angrenzenden Gebieten
Thüringens und Sachsens) zum letzten großen bewaffneten Aufstand in
Deutschland. In der DDR galt dieses Ereignis als bedeutende historische
Tat, freilich nur in der sehr eigenwilligen Interpretation der SED.
Heute hingegen kommt der Aufstand in der Geschichtsschreibung kaum noch
vor - was politisch erklärbar ist, liegt dieses linksradikale Ereignis
doch quer zu vielen gesellschaftlichen Entwicklungen. Es geht um
Gestalten wie Max Hoelz oder Karl Plättner, die erklärte Feinde des
Kapitalismus waren und nicht von Parteilinken vereinnahmt werden können.

Im Anschluss an die Veranstaltung reicht Molotows Cocktailbar Getränke
in den Räumen des neuen Roten Zentrums.

Der Abend wird gemeinsam gestaltet von
der Antifaschistischen Linke International A.L.I.,
der Roten Hilfe Ortsgruppe Göttingen
und dem Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V.
Samstag, 19. März 2011, 19.00 Uhr Rotes Foyer,
Lange-Geismar-Straße 2, Göttingen

DO 17.02. Lumiere 18h Film und Diskussion: MIN DÎT / Der Lange Weg zum Frieden

Februar 11, 2011

MIN DÎT
Die Eltern zweier kurdischer Kinder werden bei einer nächtlichen Ausweiskontrolle durch

die Schergen der Jitem ermordet. Ab sofort sind die Kinder, Gulistan und Firat, auf sich selbst gestellt und müssen im rauen Alltag von Diyarbakir klarkommen. Als die kleine Gulistan den Mörder ihrer Eltern in der Stadt Diyarbakir wiedererkennt, weiß sie, dass sie nicht länger über den Mord an ihren Eltern schweigen kann.


Zwischen Krieg und Frieden

Lösungsperspektiven der kurdischen Frage

Während in der Türkei Generäle aufgrund von Putschplänen angeklagt werden, gegen die Militäroperationen in der kurdischen Landesteilen unvermindert weiter. Ministerpräsident Erdogan redet von Demokratisierung des Landes, doch in Diyarbakir stehen 151 kurdische PolitikerInnen, BürgermeisterInnen und MenschenrechsaktivistInnen unter Terrorismusanklage vor Gericht.

Welche Perspektiven gibt es für die Lösung der kurdischen Frage? Welche Rolle können die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und ihr Vorsitzender Abdulla Öcalan dabei spielen?Warum unterstützt die Bundesregierung die Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung mit Waffenlieferungen an das türkische Militär und dem PKK-Verbot in Deutschland? Und welchen Weg muss die türkische Regierung gehen?

Vortrag und Diskussion mit Dr. Nick Brauns, Journalist und zusammenmit Brigitte  Kiechle Autor des Buches “PKK-Perspektiven des kurdischen Freiheitskampfes : Zwischen Selbstbestimmung, EU und Islam”(Schmetterling-Verlag Stuttgart “2010).

DO 17.02. Lumiere 18h

Sonderkonto und Bitte um Spenden wegen DNA-Entnahme

Januar 28, 2011

Für den Fall der skandalösen Anordnung einer DNA-Entnahme wegen des Vorwurfs eines angeblichen Böllerwurfs auf einer Demonstration haben wir nun ein Sonderkonto eingerichtet.
Nachdem der betroffene Genosse heute nun mit seinem Anwalt bei der Polizei Göttingen erschienen ist, ist er nun zumindest wieder von der Fahdungsliste gestrichen worden. Bereits bis hierin, nach über zwei Wochen Leben als Untergetauchter in der Illegalität, sind dem Betroffenen große Kosten entstanden, außerdem steht ihm noch ein Prozess bevor. Darüber hinaus möchten wir ihn und seinen Anwalt dabei unterstützen, juristisch auch in die Offensive gehen zu können bzw. die zermürbende Auseinandersetzung mit Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin mit juristischen, medialen und politischen Mitteln führen zu können. All dies erfordert unsere praktische Solidarität und wir hoffen auf zahlreiche kleinere und größere Spenden für diesen Zweck.

Wir bitten daher dringend um zahlreiche Spenden auf folgendes Sonderkonto:

Rote Hilfe Göttingen
Sparkasse Göttingen (BLZ 260 500 01)
Konto-Nr. 135020
Verwendungszweck “DNA”

Warum SS-Mörder von der bundesdeutschen Justiz nicht belangt werden … Veranstaltung am 10.08.2010 zum Mord an Ernst Thälmann

Juli 18, 2010

Im März 1933 wurde der KPD-Vorsitzende Ernst Thälmann wie viele andere Antifaschist_innen von den Nazis verhaftet, gefoltert und in sog. Schutzhaft genommen. Die Nazis beabsichtigten, einen Schauprozess gegen Thälmann und die KPD zu inszenieren. Nachdem sich 1933 der sog. Reichstagsbrandprozess gegen Georgi Dimitroff für die Nazi-Führung zu einer internationalen Blamage entwickelt hatte, wurden die Pläne für einen Prozess gegen Thälmann fallengelassen. Ernst Thälmann wurde bis August 1944 in Schutzhaft unter Aufsicht der SS belassen und zuerst in Berlin-Moabit, dann in Hannover und letztlich in Bautzen ins Gefängnis gesperrt, die meiste Zeit davon verbrachte er in Isolationshaft. Am 17. August wurde Thälmann auf direkten Befehl Hitlers von Bautzen ins Konzentrationslager Buchenwald transportiert, wo er unmittelbar nach seiner Ankunft in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1944 von einem SS-Exekutionskommando ermordet wurde.
Die Ehefrau Ernst Thälmanns, Rosa Thälmann, sowie ihre gemeinsame Tochter Irma, die beide die Inhaftierung im Konzentrationslager in Ravensbrück überlebt hatten, strengten 1962 von der DDR aus einen Mordprozess in der BRD gegen die mittlerweile namentlich bekannten Mitglieder des Buchenwalder SS-Exekutionskommandos an. Doch die bundesdeutsche Justiz, in der noch die alten Nazi-Richter und -Staatsanwälte wirkten, wusste dieses Verfahren konsequent zu sabotieren: Das Ermittlungsverfahren gegen die damals noch lebenden SS-Mitglieder wurde innerhalb von 25 Jahren Insgesamt 7 mal durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Nur aufgrund der Hartnäckigkeit der Nebenklägerinnen Rosa und Irma Thälmann kam es 1982 durch ein sog. Klageerzwingungsverfahren zum Prozess gegen einen der SS-Männer.

Die Veranstaltung beleuchtet im ersten Abschnitt die Verhaftung und Ermordung Ernst Thälmanns sowie die internationale Solidaritätsbewegung für seine Freilassung; im zweiten Abschnitt wird der mühevolle juristische Kampf der Angehörigen Thälmanns um Gerechtigkeit aufgezeigt sowie dargelegt, warum in der BRD Nazi-Mörder prinzipiell straffrei davonkommen können.

Eine gemeinsame Veranstaltung der Roten Hilfe Göttingen, der VVN-BdA Göttingen, von http://www.secarts.org und der SDAJ Göttingen.

Dienstag, 10.08.2010,

20:00 Uhr

im Theaterkeller, Geismarlandstraße 19, 37083 Göttingen

09.06.2010 Landgericht Gö – Berufung eines Antifaschisten verworfen

Juni 30, 2010

Am 09.06.2010 fand vor dem Landgericht eine Berufungsverhandlung eines Göttinger Antifaschisten statt, dem “versuchte Anstiftung zur Nötigung” vorgeworfen worden ist und der in erster Instanz durch das Amtsgericht Herzberg verurteilt zu einer kräftigen Geldstrafe worden ist. Konkret wurde ihm vorgeworfen als Ordner verantwortlich für einen versuchten Durchbruch einer Demo in Bad Lauterberg zu sein.

Nähere Informationen dazu findet Ihr hier:

Ein Zeuge, ein Gehör, ein Gedächtnis…

Herr POK Hans-Jörg K. aus Hannover ist – wie er zu betonen nicht müde wurde – ein hervorragender Polizist mit ausgezeichneten Fähigkeiten im Beobachten und im Merken von Gesichtern und verdächtig(t)en Subjekten.  Was genau übrigens seine Aufgabe war, wollte er aus “polizeitaktischen Gründen” nicht verraten. Analysieren kann er außerdem und war somit in der Lage, genau zu ermitteln wie so eine antifaschistische Demonstration (“Aufzug” in amtsdeutsch) funktioniert – seine Sicht stellt sich etwa wie folgt dar (Texte in Anführungszeichen stellen wörtliche Äußerungen dar):

Verschiedene Ordner-Subjekte begleiten den Aufzug an festgelegten Positionen. Diese Ordner-Subjekte stehen hierarchisch über den TeilnehmerInnen des Aufzugs.

Der Aufzug wurde von dem “schwarzen Block” angeführt. Allerdings war die Trennung zwischen Schwarzem Block und der restlichen Demo nicht einfach festzustellen, weil eigentlich alle Demonstrierende dunkel gekleidet waren. Im Zweifelsfall besteht der Schwarze Block aus jenen Subjekten, die sich hinter Seitentransparenten bewegen.

Der Angeklagte seinerseits befehligte als Ordner den Schwarzen Block. Das war durch POK K. deutlich zu beobachten, denn er verließ mehrfach “seine Position” und bewegte sich mehrfach an die Spitze des Aufzugs, “wo er dann mit dem Schwarzen Block kommunizierte” – “Man merkte schon, dass er was zu sagen hat!”

Dass er tatsächlich etwas “zu sagen” hatte, sah offenkundig auch der Schwarz Block so, denn immer “wenn Herr X. vorne war, bildete sich sofort eine Traube um ihn, die ihm zuhörten oder von seinen Lippen gelesen haben” und es “gingen Lauffeuer durch die Reihen.

Schließlich konnte er konstatieren, dass “jedesmal” nach einem solchen Gespräch mit dem Schwarzen Block “Störaktionen” stattfinden. Was für Störaktionen (anderweitig nämlich nicht überliefert) das aber eigentlich gewesen sein sollen, wusste der POK dann auch nicht so genau, aber die Demo ist wohl auch schon mal “stehengeblieben” (schlimm!).

Und schlußendlich konnte der POK hören, wie der Angeklagte dem Schwarzen Block den Befehl erteilte, an einer der nächsten Straßenkreuzung abzubiegen und “durchzubrechen”. Damit der vermummte POK (aufgrund der Witterung hatte er seinen Kragen hochgeschlagen und die Mütze über die Ohren gezogen) dies hören konnte, musste er erst dicht an den Chef-Ordner herantreten, was dieser aber nicht bemerkte. Also konnte er genau den Satz hören “an der nächsten Straße rechts brecht ihr durch!”. Wobei, bei genaueren Nachfragen, war er nicht sicher, ob diesen Satz in ganzer Länge verstanden hat. Eigentlich konnte er sich an den Wortlaut auch nicht mehr genau erinnern… Aber die Worte “nächste Straße” und “durchbrechen”, die seien auf jeden Fall, ganz bestimmt sogar, gefallen…

… und ein Urteil…

So lächerlich diese Sichtweise und diese Äußerungen auch klingen mögen – sie (und nur sie!) reichten aus, um den Richter und zwei Schöffen überzeugen zu können, die die Berufung verwarfen. Weitere “Beweise” gab es nicht.

Da war doch noch etwas…?

Ließen sich Staatsanwalt und Richter doch von dem Angeklagten beeindrucken? Wollten Sie den an sich skandalösen Prozess doch ein wenig relativieren? -  Sowohl der Staatsanwalt wie auch der Richter beeilten sich, am Anfang ihres Plädpyers bzw. der Urteilsbegründung zu betonen, wie legitim die ablehnende Haltung zum Faschimus, ja, auch Demos gegen Nazis seien und dass diese Haltung ganz bestimmt nicht der Vorwurf an den Angeklagten sei. Na, dann…

Spendenkonto

Die beiden gescheiterten Prozesse sowie die Geldstrafe in nicht unerheblicher Höhe (50 Tagessätze) stellen natürlich eine enorme Belastung für den Genossen dar. Wir bitten daher um Spenden auf unser Sonderkonto “Antifaschismus”:

Rote Hilfe Göttingen

Sparkasse Göttingen (BLZ 260 500 01)

Konto-Nr. 135020

Zweck “Antifaschimus”

Üble Traditionslinien: Zur Geschichte der §§ 129, 129a und 129b

Mai 20, 2010

Donnerstag, 10. Juni 2010, 20:00
im Theaterkeller (Geismar Landstr. 19)

Hausdurchsuchungen, Telefon- und E-Mail-Überwachung, Einblick in Kontobewegungen, monatelange Personen- und Wohnungsobervationen, Peilsender an PKW … die Palette der polizeilichen Sonderbefugnisse bei Ermittlungsverfahren nach §§129 a und b StGB bieten fast alles, was das Herz staatlicher Überwacher_innen höherschlagen läßt. Anders als bei „normalen“ Strafverfahren müssen den §§129, 129a und 129b StGB keine Straftat zugrundeliegen – es handelt sich um Organisations- und Gesinnungsparagraphen, mit deren Hilfe Gruppen und Netzwerke durchleuchtet und kriminalisiert werden können.
Der Vortrag wird die Geschichte dieser Gesinnungsjustiz vom Kaiserreich über den Faschismus bis heute nachzeichnen und aufzeigen, welche Kontinuitäten im Kampf gegen linke Bewegungen und Gruppen der politischen Verfolgung zugrundeliegen.
Bei dieser Reise durch die Geschichte der Gesinnungsparagraphen werden wir auf einige Bekannte treffen, die mit derartiger Kriminalisierung mundtot gemacht werden sollten: Die republikanischen Demokrat_innen von 1848, die revolutionäre Sozialdemokratie von Bebel und Liebknecht, Kommunist_innen und Antifaschist_innen in der Weimarer Republik und im Faschismus, die Friedensbewegung und die KPD in der Adenauerära, ab den 1970ern auch Hausbesetzer_innen, Frauenbewegung, Anti-AKW-Bewegung, kurdische und türkische Linke, Antiglobalisierungsbewegung – und immer wieder linke Drucker_innen, Zeitungen und Buchläden, die linke Artikel und Texte abgedruckt und verbreitet haben.

Eine gemeinsame Veranstaltung von:

Rote Hilfe OG Göttingen
SDAJ Göttingen
http://www.secarts.org

Veranstaltung zum Jahrestag der Niederschlagung der Pariser Commune

Mai 20, 2010

Donnerstag, 27. Mai 2010, 20:00
im Theaterkeller (Geismar Landstr. 19)

Am 18. März 1871 erhob sich das Pariser Proletariat und jagte die bürgerliche Regierung zum Teufel. Erstmals in der Geschichte lag die militärische und politische Macht in den Händen der arbeitenden Klasse, die umgehend begann, grundlegende soziale und politische Veränderungen vorzunehmen: Trennung der Kirche vom Staat, Kollektivierung von Fabriken, Abschaffung der alten Repressionsorgane, Freilassung der politischen Gefangenen, rechtliche und politische Gleichstellung der Frau usw.
Am 21. Mai 1871, also knapp 2 Monate nach Ausrufung der Commune, gelang es den bürgerlichen Truppen, in die Stadt Paris einzudringen und die Macht über die Hauptstadt wieder an sich zu reißen. Die folgenden Tage wurden als “Blutwoche von Paris” bekannt: In schierer Raserei nahm die Bourgeoisie blutige Rache am Pariser Proletariat und ermordete in Massenexekutionen über 30.000 Kommunard_innen, weitere 40.000 wurden zu langjährigen Gefängnisstrafen und zur Deportation nach Neukaledonien verurteilt. – Die Pariser Commune hatte aber allen deutlich vor Augen geführt, daß das Proletariat keine bürgerlichen Ausbeuter_innen benötigt und seine Angelegenheiten ganz gut selbst in die eigene Hand nehmen kann.
In Erinnerung an diese Pariser Blutwoche haben wir einen Vortrag vorbereitet, in dem wir die Entstehung der Commune, die politischen und sozialen Fortschritte der Commune sowie die Niederschlagung und Kriminalisierung der Kommunard_innen beleuchten. Außerdem wird erklärt, was der von der Internationalen Roten Hilfe 1922 eingeführte “Tag der politischen Gefangenen” (18. März) mit der Pariser Commune zu tun hat und warum wir auch heute noch den 18. März als Aktionstag begehen.

Eine gemeinsame Veranstaltung von:

Rote Hilfe OG Göttingen
SDAJ Göttingen
http://www.secarts.org


Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.